2011 hatten die Regierungsparteien die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe gestrichen und für produzierende Betriebe nicht. Diese Willkür kostet – vor allem energieintensiven Hotels – in Österreich 20 Millionen Euro pro Jahr. Energieintensive Wellnesshotels hatten einen durchschnittlichen Mehraufwand von 23.000 Euro jährlich. Thermenhotels kostete es 70.000 Euro und mehr an Vergütungen pro Jahr. Seilbahnen verloren mehr als 100.000 Euro.
Diese Ungerechtigkeit fochten Hoteliers, unterstützt von der Steuerberatungskanzlei Prodinger & Partner, gemeinsam mit der Österreichischen Hoteliervereinigung, durch alle Instanzen bis zum EuGH. ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer zeigt sich nach erfüllter Mission im Juli 2016 erleichtert: „Der EuGH ist unserer Argumentation gefolgt: Die Streichung der Energieabgabenvergütung in der Form war unzulässig. Wir gehen davon aus, dass in Österreich die Rechtsstandards der Europäischen Union voll und ganz zum Tragen kommen. Es ist nicht akzeptabel, dass Unternehmen hier gezielt und gegen den Gedanken des europäischen Rechts benachteiligt werden.“
Thomas Reisenzahn, Partner und einer der Geschäftsführer bei Prodinger, der mit der Causa eng befasst war: „Dass die Genehmigung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung fehlte, war nicht nur ein vermeintlich vernachlässigbarer Formalfehler: Das Gesetz hat – nach EU-Standards – nie gegolten.“
Für Gratzer wiederum ist klar, dass die den betroffenen Hoteliers vorenthaltenen 100 Millionen Euro (20 Millionen pro Jahr) zur Gänze zurückbezahlt werden müssen: „Zu Unrecht einbehaltene Beträge müssen ausbezahlt werden, und zwar verzinst. Alles andere würde das Vertrauen in Rechtsstaat und Regierung weiter erschüttern.“
So sehr dieser Fall auch ein Sieg für die Hotellerie in der Alpenrepublik ist, so sehr stellt die Causa der österreichischen Regierung ein Armutszeugnis aus.