Nächster Schritt bei der von der Vergütung der Energieabgabe ausgeschlossenen Hotellerie: Nach dem Rekurs der Finanz bleibt Hotelier Horst Dilly hart und geht erneut zum Verwaltungsgerichtshof. Es geht um 100 Millionen.
Trotz positiver EuGH-Entscheidung zugunsten der Tourismusbetriebe liegt das Thema Energieabgabenvergütung nach einem Rekurs der Finanz erneut beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Die zugunsten der Hoteliers aktiven Steuer- und Rechtsberater hoffen auf eine erneute Pro-Tourismus-Entscheidung, sonst müssten nämlich die heimischen Produktionsbetriebe rechtswidrig erhaltene Vorteile rückerstatten.
Im Kern geht es um die Frage, ob die durch das Budgetbegleitgesetz 2011 fixierte Einschränkung der Rückvergütung für die bezahlten Energieabgaben auf Produktionsbetriebe – und nicht mehr weiterhin auch für touristische Dienstleister – rechtmäßig ist oder nicht. Wir berichteten bereits darüber. Seither sei den Hoteliers durch das Streichen dieser Option ein Schaden von 100 Mio. Euro erwachsen, also fünf Mal 20 Mio. Euro pro Jahr, rechnete Stefan Rohrmoser von der Prodinger Steuerberatung vor.
Egal wie das VwGH-Verfahren ausgeht, sollten alle Dienstleister, um nicht in die Verjährung zu kommen, noch heuer zumindest noch für das Jahr 2011 bei der Finanz Anträge auf Energieabgabenvergütung stellen, rät Rohrmoser.
Der für mehrere Hoteliers tätige Rechtsanwalt Markus Kroner rechnet eher erst für 2018 mit einem VwGH-Entscheid. Bei einem Wellnessbetrieb gehe es im Schnitt pro Jahr um 23.000 Euro, so Rohrmoser, bei Thermenhotels um 70.000 bis 100.000 Euro, bei 4/5-Stern-Hotels um 10.000 Euro im Jahr.
Der Betreiber des Wellnesshotel Dilly Resort aus Windischgarsten (OÖ), Horst Dilly, beklagte vor Journalisten in Wien, dass er und seine Branchenkollegen einer internationalen Konkurrenz ausgesetzt seien und daher Infrastrukturkosten zu tragen seien, auch für Energie - in seinem Fall Freibäder und Hallenbäder. „Wir sind örtlich gebunden und können mit unserer Infrastruktur nicht woanders hin abwandern“, so Dilly.